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Anrechnungsklausel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 11 Sa 107/08 B vom 05.05.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Schlagworte:Altersversorgung im Wege der Gehaltsumwandlung, Unwirksamkeit gezillmerter Lebensversicherungsverträge, Schadenersatz
Stichwort:Anrechnungsklausel
Leitsatz:Ob die Verwendung "gezillmerter" Lebensversicherungsverträge, bei denen die Vertragskosten in den ersten Versicherungsjahren in voller Höhe zum Abzug kommen, bei der Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung unzulässig ist, bleibt unentschieden.

Selbst wenn man eine Unwirksamkeit dieses Versorgungsweges annehmen sollte, folgt daraus kein Anspruch auf - vollständige oder teilweise - Nachzahlung der umgewandelten Entgeltanteile (entgegen LAG München vom 15.3.2006 - 4 Sa 1152/06).

Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 17 Abs. 3 BetrAVG kommt vorrangig eine Anpassung der Versorgungsleistungen in Betracht. Bei Fortbestehen des Versicherungsvertrages kann sich ein Schaden erst bei Eintritt des Versicherungsfalles realisieren und ist erst dann zu beziffern.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 11 Sa 107/08 B



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 Sa 751/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:InsO, BGB, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Anrechnung anderweitigen Verdienstes und Urlaubsgewährung während der Freistellung
Stichwort:Anrechnungsklausel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 Sa 751/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 153/08 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Sozialplanabfindung, Stichtagsregelung, Aufhebungsvertrag: Nachbesserungsklausel, Vertragsauslegung
Stichwort:Anrechnungsklausel
Leitsatz:Schließen die Arbeitsvertragsparteien im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung einen Aufhebungsvertrag unter Zahlung einer Abfindung und vereinbaren sie, dass der Arbeitnehmer Leistungen aus einem noch abzuschließenden Sozialplan bekommen solle, falls dieser günstiger sei, so hat eine solche Nachbesserungsklausel regelmäßig den Sinn, dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sozialplanleistungen gerade für den Fall einzuräumen, dass der Arbeitnehmer vom zeitlichen Geltungsbereich des Sozialplans wegen seines frühzeitigen Ausscheidens nicht mehr erfasst wird (BAG Urt. v. 06.08.1997 - 10 AZR 66/97 ).

Schließen die Parteien indessen zur Beendigung eines Kündigungsschutzprozesses einen Aufhebungsvergleich unter Zahlung einer Abfindung und vereinbaren zugleich, dass für den Fall, dass noch vor dem Ausscheiden des Klägers ein Sozialplan in Kraft tritt, der von seinem zeitlichen und persönlichen Anwendungsbereich auch den Kläger erfasst, die einzelvertragliche Abfindung auf eine etwaige höhere Abfindung aus dem Sozialplan angerechnet wird, handelt es sich nicht um eine Nachbesserungsklausel, sondern um eine Anrechnungsklausel. Diese kommt nur zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer unter den Geltungsbereich des künftigen Sozialplans fällt, d.h. einen betriebsverfassungsrechlichen Anspruch auf die Sozialplanabfindung erwirbt.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 153/08

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 Sa 541/07 vom 12.03.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB, BetrVG, ZPO
Schlagworte:Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf vertragliche Leistungszulage
Stichwort:Anrechnungsklausel
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 Sa 541/07


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