JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anrechnung von zweckgerichteter Eingliederungshilfe und Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, GSiG, BSHG |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung für die Anschlussberufung, Abänderungsklage bei Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung in einer Unterhaltssache, Anrechnung von zweckgerichteter Eingliederungshilfe und Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz |
| Stichwort: | Anrechnung von zweckgerichteter Eingliederungshilfe und Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz |
| Leitsatz: | - Bei Versäumung der Anschließungsfrist gemäß § 524 Abs. 3 Satz 2 ZPO sind die Wiedereinsetzungsvorschriften entsprechend anwendbar. - Das Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung muss in Unterhaltssachen zurücktreten, soweit die Voraussetzungen einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO vorliegen. - Zweckbestimmte Eingliederungshilfen (hier: "Hilfe nach Maß für Behinderte") sollen zusätzliche Bedürfnisse des Empfängers abdecken und dient deshalb nicht der Entlastung des Unterhaltsschuldners. - Im Fall des Ehegattenunterhalts sind Leistungen, die der Unterhaltsgläubiger nach dem Grundsicherungsgesetz erhält, nicht auf seinen Unterhaltsbedarf anrechenbar. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 2 UF 151/02 | |
"Anrechnung von zweckgerichteter Eingliederungshilfe und Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum