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Anrechnung von Zeiten ohne zulagenberechtigende Verwendung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 12.06 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:GG, BBesG, APOgDPol
Schlagworte:Polizeizulage, Polizeivollzugsbeamter, Laufbahnwechsler, weitere Ausbildung für den Laufbahnwechsel, einjährige Dienstzeit, Anrechnung von Zeiten ohne zulagenberechtigende Verwendung
Stichwort:Anrechnung von Zeiten ohne zulagenberechtigende Verwendung
Leitsatz:Die einjährige weitere Ausbildung für den Laufbahnwechsel in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ist bei der Gewährung der Polizeizulage nach Übernahme des Beamten in den Polizeivollzugsdienst als Dienstzeit im Sinne der Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes zu berücksichtigen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 12.06




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