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Anrechnung von Versorgungsbezügen aus einem kommunalen Wahlamt

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 511/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG, VTV
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Anrechnung von Versorgungsbezügen aus einem kommunalen Wahlamt
Stichwort:Anrechnung von Versorgungsbezügen aus einem kommunalen Wahlamt
Leitsatz:1. Bestimmt ein Versorgungstarifvertrag die Anrechnung von Versorgungsbezügen aus früheren Beschäftigungsverhältnissen, sind damit nicht nur Tätigkeiten umfasst, die zeitlich vor der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber lagen sondern wird damit an den Zeitpunkt des Versorgungsfalles angeknüpft.

2. Nach dem VTV zur Regelung der Eigenversorgung bei der Landeshauptstadt München sind Versorgungsbezüge aus einer Tätigkeit als kommunaler Wahlbeamter auf eine Betriebsrente der Landeshauptstadt anzurechnen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 511/08




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