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Anrechnung von unterlassenem Erwerb

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 508/03 vom 16.06.2004

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, GG
Schlagworte:Annahmeverzug, Anrechnung von unterlassenem Erwerb
Stichwort:Anrechnung von unterlassenem Erwerb
Leitsatz:Lehnt der Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen ab, kann hierin ein böswilliges Unterlassen liegen, zumutbare Arbeit anzunehmen (§ 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG).
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 508/03




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