JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TVG |
| Schlagworte: | Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage |
| Stichwort: | Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen teilweise anzurechnen, so hat der Betriebsrat bei den Veteilungsgrundsätzen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (st. Rspr.). Dieses Mitbestimmungsrecht sowie der Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) werden verletzt, wenn der Arbeitgeber eigene Verteilungsgrundsätze vorgibt, über die er keine Verhandlungen zuläßt, sondern für den Fall abweichender Vorstellungen des Betriebsrats von vornherein eine mitbestimmungsfreie Vollanrechnung vorsieht. 2. Widerspricht der Betriebsrat hingegen in einem solchen Fall nicht der Verteilung, sondern der Kürzung des Leistungsvolumens, so überschreitet er sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Reagiert der Arbeitgeber darauf mit einer vollständigen Anrechnung, um einer Blockade seiner Maßnahme auszuweichen, so ist das nicht zu beanstanden. Aktenzeichen: 1 AZR 704/97 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - I. Arbeitsgericht Offenbach - 6 Ca 8/96 - Urteil vom 02. September 1996 II. Hessisches Landesarbeitsgericht - 9 Sa 2214/96 - Urteil vom 08. Juli 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 704/97 | |
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