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Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 704/97 vom 26.05.1998

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG
Schlagworte:Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage
Stichwort:Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage
Leitsatz:Leitsätze:

1. Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen teilweise anzurechnen, so hat der Betriebsrat bei den Veteilungsgrundsätzen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (st. Rspr.). Dieses Mitbestimmungsrecht sowie der Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) werden verletzt, wenn der Arbeitgeber eigene Verteilungsgrundsätze vorgibt, über die er keine Verhandlungen zuläßt, sondern für den Fall abweichender Vorstellungen des Betriebsrats von vornherein eine mitbestimmungsfreie Vollanrechnung vorsieht.

2. Widerspricht der Betriebsrat hingegen in einem solchen Fall nicht der Verteilung, sondern der Kürzung des Leistungsvolumens, so überschreitet er sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Reagiert der Arbeitgeber darauf mit einer vollständigen Anrechnung, um einer Blockade seiner Maßnahme auszuweichen, so ist das nicht zu beanstanden.

Aktenzeichen: 1 AZR 704/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 26. Mai 1998
- 1 AZR 704/97 -

I. Arbeitsgericht
Offenbach
- 6 Ca 8/96 -
Urteil vom 02. September 1996

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 9 Sa 2214/96 -
Urteil vom 08. Juli 1997
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 704/97




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