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Anrechnung von Nebenverdienst

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 228/97 vom 01.10.1998

Rechtsgebiete:TV AL II, TV SozSich
Schlagworte:Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung von Nebenverdienst
Stichwort:Anrechnung von Nebenverdienst
Leitsatz:Leitsatz:

Auf eine Überbrückungsbeihilfe, die ein ausgeschiedener Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte nach § 4 TV SozSich beanspruchen kann, sind Einkünfte aus einem sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber, das bereits während des Arbeitsverhältnisses bei den Stationierungsstreitkräften bestand, nicht gemäß § 5 Buchst. a TV SozSich anzurechnen.

Aktenzeichen: 6 AZR 228/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 01. Oktober 1998
- 6 AZR 228/97 -

I. Arbeitsgericht
Stuttgart
- 17 Ca 11912/95 -
Urteil vom 17. Oktober 1996

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 3 Sa 96/96 -
Urteil vom 05. Februar 1997
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 228/97




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