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Anrechnung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Blindenhilfe) auf Landesblindengeld

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 37.01 vom 14.11.2002

Rechtsgebiete:GG, BVG, Hess. Landesblindengeldgesetz
Schlagworte:Anrechnung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Blindenhilfe) auf Landesblindengeld, Blindenhilfe als Leistung der Kriegsopferfürsorge und Landesblindengeld, Landesblindengeld, keine Anrechnung von - auf Leistungen der Blindenhilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge.
Stichwort:Anrechnung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Blindenhilfe) auf Landesblindengeld
Leitsatz:Die Leistung von Blindenhilfe auf der Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes führt nicht zu einem Erstattungsanspruch des Bundes gegenüber einem Bundesland, das für seine Bürger die Gewährung eines ergänzenden Blindengeldes vorsieht.

Die Länder sind nicht verpflichtet, freiwillige Sozialleistungen unter Anrechnung auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu erbringen, die der Bund zu tragen hat, und diesen so von Kriegsfolgelasten freizustellen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 37.01




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