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Anrechnung von Erwerbseinkommen

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 39.03 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG
Schlagworte:Alimentationsgrundsatz, Anrechnung von Erwerbseinkommen, Ruhen der Versorgungsbezüge, Ruhestandsbeamter, Vorteilsausgleich, Wegfall der Dienstleistungspflicht
Stichwort:Anrechnung von Erwerbseinkommen
Leitsatz:Die Übergangsregelung des § 69 a Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ist mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar.

Die Regelungen des § 53 BeamtVG sind unter dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs mit dem Alimentationsgrundsatz vereinbar, soweit sie die Anrechnung von Einkünften auf die Versorgungsbezüge vorschreiben, die vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 39.03




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