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Anrechnung von erbrachten Leistungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 286/00 vom 31.10.2000

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Anrechnung von erbrachten Leistungen, Anrechnungsmaßstab, Änderung der persönlichen Verhältnisse
Stichwort:Anrechnung von erbrachten Leistungen
Leitsatz:Leitsatz: Zur Bestimmung des Anrechnungsmaßstabes im Fall des Widerrufs von Strafaussetzung zur Bewährung für vom Verurteilten nach § 56 f Abs. 3 S.2 StGB erbrachte Leistungen, wenn sich seit der Verurteilung die maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschneidend verändert oder die Einkünfte des Verurteilten sich allein aus strafbaren Tun ergeben haben.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 286/00




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