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Anrechnung von Einkünften eines Beamten oder Richters durch Nebeneinkommen auf die Versorgungsbezüge

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 53.09 vom 23.07.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Anrechnung von Einkünften eines Beamten oder Richters durch Nebeneinkommen auf die Versorgungsbezüge
Stichwort:Anrechnung von Einkünften eines Beamten oder Richters durch Nebeneinkommen auf die Versorgungsbezüge
Leitsatz:Der Grundsatz des Vorteilsausgleichs rechtfertigt die Anrechnung von Erwerbseinkommen, das ein Beamter oder Richter im vorzeitigen Ruhestand durch Tätigkeiten erzielt, die er während des aktiven Dienstes als Nebentätigkeiten ausgeübt hat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 53.09




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