JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anrechnung Geschäftsgebühr
| Rechtsgebiete: | RVG VV, VwGO |
| Schlagworte: | Verfahrensgebühr, Anrechnung Geschäftsgebühr, Kostenfestsetzung |
| Stichwort: | Anrechnung Geschäftsgebühr |
| Leitsatz: | Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts nach Vorbemerkung 3 Absatz 4 RVG VV wirkt sich nicht auf die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs gegen den unterlegenen Prozessgegner aus, wenn das Gericht keine Entscheidung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren getroffen hat (im Anschluss an Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.2007 - 10 OA 201/07 - NJW 2008, 535 und OVG NRW, Beschl. v. 25.04.2006 - 7 E 410/06 - NJW 2006, 1991; entgegen OVG R-P, Beschl. v. 28.01.2008 - 6 E 11203/07 - juris). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2474/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG VV, RVG, BRAGO |
| Schlagworte: | Erledigungsgebühr, Verfahrensgebühr, Anrechnung Geschäftsgebühr, Übergangssituation |
| Stichwort: | Anrechnung Geschäftsgebühr |
| Leitsatz: | 1. Eine Erledigungsgebühr gemäß Nr. 1002 Satz 1 RVG-VV fällt bei einer besonderen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten an, die über das Fertigen von Schriftsätzen hinausgeht (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.02.1993 - 1 S 280/93 -, NVwZ-RR 1993, 448). 2. Wurde ein Prozessbevollmächtigter schon vor Inkrafttreten des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes im Verwaltungsverfahren beauftragt und erhebt er erst nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes Klage, richtet sich die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach § 61 RVG i.V.m. § 118 BRAGO und nicht nach der Regelung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 213/08 | |
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