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Anrechnung eines im Betrieb absolvierten Praktikums auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 501/03 vom 08.07.2003

Rechtsgebiete:BSHG, KSchG, SGB III
Schlagworte:Anrechnung eines im Betrieb absolvierten Praktikums auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
Stichwort:Anrechnung eines im Betrieb absolvierten Praktikums auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
Leitsatz:Absolviert ein Sozialhilfeempfänger auf Veranlassung des Trägers der Sozialhilfe im Rahmen einer berufspraktischen Qualifizierungsmaßnahme ein betriebliches Praktikum, für das eine Vergütung nicht gezahlt wird und gewährt der Träger der Sozialhilfe weiterhin Leistungen zum Lebensunterhalt, so wird durch den mit dem Unternehmen abgeschlossenen Praktikumsvertrag ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts nicht begründet. Dies folgt aus § 19 Abs. 3 BSHG in analoger Anwendung.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 501/03




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