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Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 698/96 vom 20.01.1998

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Tantieme - Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung
Stichwort:Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Erklärung in einer Vorbemerkung zu einer betrieblichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Tantieme und deren Berechnung geregelt sind, es handele sich um eine freiwillige soziale Leistung, auf die kein Rechtsanspruch bestehe, ist regelmäßig dahin auszulegen, daß sich der Arbeitgeber die Entscheidung über die Gewährung der Leistung und die Höhe des Gesamtbetrages vorbehält. Sie berechtigt ihn nicht zum Ausschluß einzelner Arbeitnehmer oder zur Anrechnung von Leistungen auf die Tantieme, die nicht in den Einzelbestimmungen vorgesehen ist.

2. Ohne Beteiligung des Betriebsrats ist die Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung auf den Tantiemeanspruch rechtsunwirksam.

Aktenzeichen: 9 AZR 698/96
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 20. Januar 1998
- 9 AZR 698/96 -

I. Arbeitsgericht
Elmshorn
- 4a Ca 2250/95 -
Urteil vom 28. März 1996

II. Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
- 2 Sa 193/96 -
Urteil vom 25. September 1996
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 698/96




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