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Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine übertarifliche Zulage

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 557/98 vom 15.03.2000

Rechtsgebiete:BGB, TVG
Schlagworte:Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine übertarifliche Zulage
Stichwort:Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine übertarifliche Zulage
Leitsatz:Leitsätze:

Eine arbeitsvertragliche Abrede über die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine übertarifliche Zulage berechtigt den Arbeitgeber auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht, den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf die Zulage anzurechnen (Fortführung von BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34).

Aktenzeichen: 5 AZR 557/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 15. März 2000
- 5 AZR 557/98 -

I. Arbeitsgericht
Gießen
- 2 Ca 236/95 -
Urteil vom 19. Dezember 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 3 Sa 538/97 -
Urteil vom 30. April 1998
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 557/98



BAG – Urteil, 5 AZR 616/97 vom 03.06.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine übertarifliche Zulage
Stichwort:Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine übertarifliche Zulage
Leitsatz:Leitsatz:

Eine arbeitsvertragliche Abrede über die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine übertarifliche Zulage berechtigt den Arbeitgeber nicht, auch den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf die Zulage anzurechnen (Abweichung von der Rechtsprechung des Vierten Senats, zuletzt im Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - n.v.).

Aktenzeichen: 5 AZR 616/97
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 03. Juni 1998
- 5 AZR 616/97 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 13 Ca 6421/95 -
Urteil vom 11. Juli 1996

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 11 Sa 2315/96 -
Urteil vom 23. Juni 1997
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 616/97


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