JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr bei einer gut sechsmonatigen Zeitspanne zwischen Mahnverfahren und Prozeßauftrag
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr bei einer gut sechsmonatigen Zeitspanne zwischen Mahnverfahren und Prozeßauftrag |
| Stichwort: | Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr bei einer gut sechsmonatigen Zeitspanne zwischen Mahnverfahren und Prozeßauftrag |
| Leitsatz: | Liegt zwischen der Erledigung des Mahnverfahrens und dem Prozeßauftrag für das streitige Verfahren eine Zeitspanne von gut sechs Monaten, so ist - unbeschadet der entsprechenden Anwendbarkeit des § 13 Nr. 5 Satz 2 BRAGO mit der darin enthaltenen Frist von zwei Jahren - in einer solchen Zeitspanne auf jeden Fall eine noch ausreichende zeitliche Klammer zu sehen, um die Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr anrechnen zu können. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 540/00 | |
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