( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAnrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr bei einer gut sechsmonatigen Zeitspanne zwischen Mahnverfahren und Prozeßauftrag 

Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr bei einer gut sechsmonatigen Zeitspanne zwischen Mahnverfahren und Prozeßauftrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 540/00 vom 19.03.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr bei einer gut sechsmonatigen Zeitspanne zwischen Mahnverfahren und Prozeßauftrag
Stichwort:Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr bei einer gut sechsmonatigen Zeitspanne zwischen Mahnverfahren und Prozeßauftrag
Leitsatz:Liegt zwischen der Erledigung des Mahnverfahrens und dem Prozeßauftrag für das streitige Verfahren eine Zeitspanne von gut sechs Monaten, so ist - unbeschadet der entsprechenden Anwendbarkeit des § 13 Nr. 5 Satz 2 BRAGO mit der darin enthaltenen Frist von zwei Jahren - in einer solchen Zeitspanne auf jeden Fall eine noch ausreichende zeitliche Klammer zu sehen, um die Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr anrechnen zu können.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 540/00




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/anrechnung-der-mahnverfahrensgebuehr-auf-die-prozessgebuehr-bei-einer-gut-sechsmonatigen-zeitspanne-zwischen-mahnverfahren-und-prozessauftrag

"Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Prozeßgebühr bei einer gut sechsmonatigen Zeitspanne zwischen Mahnverfahren und Prozeßauftrag - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN