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Anrechnung auf einen Pflichtplatz für Schwerbehinderte

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 53.01 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:SchwbG
Schlagworte:Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -, arbeitsgebergleiche Person, Anrechnung auf einen Pflichtplatz für Schwerbehinderte, Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, Ausgleichsabgabe, Erhebung einer - wegen Nichtbesetzung eines Pflichtplatzes für Schwerbehinderte, Fremdgeschäftsführer einer GmbH als arbeitgebergleiche Person, Geschäftsführer einer GmbH als arbeitgebergleiche Person, GmbH, Fremdgeschäftsführer als arbeitsgeberähnliche Person, Organstellung von GmbH-Geschäftsführer als Merkmal einer arbeitgebergleichen Person, Pflichtplatz für Schwerbehinderte, GmbH-Geschäftsführer auf einem -, Schwerbehinderte, Pflichtplätze für -.
Stichwort:Anrechnung auf einen Pflichtplatz für Schwerbehinderte
Leitsatz:Ein schwerbehinderter Fremdgeschäftsführer einer Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementär-GmbH wird jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt, wenn ihm durch den Anstellungsvertrag eine für arbeitgebergleiche Personen charakteristische Selbständigkeit eingeräumt ist (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 53.01




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