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Anrechenbarkeit von zwischen dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer besonderen Altersgrenze und der Vollendung des 65. Lebensjahres erzieltem Erwerbseinkommen auf Beamtenversorgungsbezüge

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 26/07 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG
Schlagworte:Anrechenbarkeit von zwischen dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer besonderen Altersgrenze und der Vollendung des 65. Lebensjahres erzieltem Erwerbseinkommen auf Beamtenversorgungsbezüge, Inhalt und Rechtfertigung des Gebots der Vorteilsausgleichung
Stichwort:Anrechenbarkeit von zwischen dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer besonderen Altersgrenze und der Vollendung des 65. Lebensjahres erzieltem Erwerbseinkommen auf Beamtenversorgungsbezüge
Leitsatz:Der Gedanke des Vorteilsausgleichs rechtfertigt auch die Anrechnung desjenigen Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge gemäß § 53 BeamtVG, das ein Ruhestandsbeamter durch eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes in der Zeit zwischen dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer besonderen Altersgrenze und der Vollendung des 65. Lebensjahres erzielt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26/07




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