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Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 97/01 vom 20.11.2001

Rechtsgebiete:BetrVG 1972, KSchG, EG-Vertrag, RL 98/59/EG, Mitgliedsstaaten über Massenentlassungen vom 20. Juli 1998
Schlagworte:Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich
Stichwort:Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich
Leitsatz:Der gesetzliche Anspruch auf Nachteilsausgleich dient auch - wie eine Abfindung aus einem Sozialplan - dem Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmer infolge ihrer Entlassung auf Grund einer Betriebsänderung erleiden. Diese teilweise Zweckidentität berechtigt den Arbeitgeber, eine gezahlte Sozialplanabfindung auf einen dem Arbeitnehmer geschuldeten Nachteilsausgleich anzurechnen.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 97/01




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