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Anrechenbarkeit der Einmalzahlung

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LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1102/07 vom 09.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, Lohnabkommen (LA) der Metall- und Elektroindustrie NRW
Schlagworte:Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, Anrechenbarkeit der Einmalzahlung
Stichwort:Anrechenbarkeit der Einmalzahlung
Leitsatz:Die tarifliche Einmalzahlung nach § 2 Nr. 2, § 3 Nr. 2 des Lohnabkommens in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 22.04.2006 stellte eine pauschalierte Tariflohnerhöhung dar. In den Monaten März bis Mai 2006 gezahlte übertariflichen Zulagen konnten auf die Einmalzahlung angerechnet werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1102/07




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