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Anpruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 15/06 vom 16.11.2006

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Anpruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit
Stichwort:Anpruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit
Leitsatz:Geht das Kind in dem Zeitraum, in dem es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllt, einer Erwerbstätigkeit nach und übersteigen seine gesamten Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt (Änderung der Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, III R 15/06




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