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Anpassungsverpflichtung

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LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 1738/07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft, Versorgungsrückstellungen, Eigenkapitalverzinsung
Stichwort:Anpassungsverpflichtung
Leitsatz:In der sog. Abwicklungsgesellschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die aus den Versorgungsrückstellungen erwirtschafteten Erträge in vollem Umfang für die zugesagten Betriebsrenten und ihre Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG einzusetzen. Er ist nicht berechtigt, diese Beträge zur Erzielung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung zu verwenden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 1738/07




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