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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAnpassung von Betriebsrenten nach Stillegung eines einzelkaufmännischen Unternehmens 

Anpassung von Betriebsrenten nach Stillegung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 420/98 vom 09.11.1999

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Anpassung von Betriebsrenten nach Stillegung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Stichwort:Anpassung von Betriebsrenten nach Stillegung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG trifft auch den Erben des ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers, selbst wenn er dessen Geschäft nicht weiterführt.

2. Für die Bewertung seiner Leistungsfähigkeit kommt es ebenso wie für die des einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers grundsätzlich nur auf die Erträge und Wertzuwächse des dem Unternehmen gewidmeten Vermögens an.

3. Auch nach Einstellung seiner unternehmerischen Aktivitäten sind der frühere Arbeitgeber und sein Rechtsnachfolger nicht verpflichtet, die Anpassungslasten durch Eingriffe in die Vermögenssubstanz zu finanzieren (Klarstellung zu BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

4. Ein Versorgungsschuldner, der seine unternehmerischen Aktivitäten beendet hat, kann ebenso wie ein aktiver Unternehmer eine angemessene Verzinsung seines Eigenkapitals in Anspruch nehmen, bevor er zusätzliche Versorgungslasten durch Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung übernimmt. Als angemessene Eigenkapitalverzinsung kommt jedoch nur der Zinssatz in Betracht, der sich bei einer langfristigen Anlage festverzinslicher Wertpapiere erzielen läßt. Für einen Risikozuschlag besteht nur bei einem aktiven Unternehmer Anlaß. Zum maßgeblichen Eigenkapital zählt nicht das zur Begleichung der Versorgungsverbindlichkeiten erforderliche Kapital. Soweit hieraus Erträge erwirtschaftet werden, sind sie in vollem Umfang zur Finanzierung der Anpassungslast heranzuziehen.

Aktenzeichen: 3 AZR 420/98

Bundesarbeitsgericht 3. Senat
Urteil vom 9. November 1999
- 3 AZR 420/98 -

I. Arbeitsgericht
Gelsenkirchen
Urteil vom 4. Januar 1996
- 6 (3) Ca 727/93 -


II. Landesarbeitsgericht
Hamm
Urteil vom 3. Februar 1998
- 6 Sa 727/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 420/98




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