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Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 255/05 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB, LPVG NW
Schlagworte:Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag
Stichwort:Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag
Leitsatz:1. Verweise in Formulararbeitsverträgen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen sind im Regelfall dynamisch auszulegen. Sie verweisen dann - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen - auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen.

2. Soweit danach auf Tarifverträge verwiesen wird, ist auch dies rechtlich unbedenklich. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese geeignet sind, für die Belegschaft eine repräsentative Regelung herbeizuführen.

3. Nach § 70 LPVG NW und nach § 72 Abs. 4 Eingangssatz LPVG NW gilt der Vorrang des Tarifvertrages vor Dienstvereinbarungen. In sich abschließende tarifliche Regelungen über die betriebliche Altersversorgung verdrängen Dienstvereinbarungen, die den gleichen Regelungsgegenstand haben.

4. Tarifverträge, die in laufende Betriebsrenten eingreifen, sind an die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 255/05




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