JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anordnungsverfahren
| Rechtsgebiete: | BVerfGG, GG, BWG |
| Stichwort: | Anordnungsverfahren |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BVERFG - Urteil, 2 BvQ 50/09 | |
| Rechtsgebiete: | BWG, BVerfGG |
| Stichwort: | Anordnungsverfahren |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvQ 45/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, TKG |
| Schlagworte: | Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 (TKG 2004), § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zu einer Verpflichtung der Bundesnetzagentur zum Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung |
| Stichwort: | Anordnungsverfahren |
| Leitsatz: | § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG 2004 ermächtigt das Gericht zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, nicht aber dazu, der Bundesnetzagentur den Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung aufzugeben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, BRRG, ZPO |
| Schlagworte: | Konkurrentenstreit - Konkurrentenklage, Wiederherstellungsanspruch |
| Stichwort: | Anordnungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen. 2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 277/08 | |
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