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Anordnungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Urteil, 2 BvQ 50/09 vom 24.08.2009

Rechtsgebiete:BVerfGG, GG, BWG
Stichwort:Anordnungsverfahren
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERFG - Urteil, 2 BvQ 50/09



BVERFG – Beschluss, 2 BvQ 45/09 vom 31.07.2009

Rechtsgebiete:BWG, BVerfGG
Stichwort:Anordnungsverfahren
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvQ 45/09

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 3.08 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO, TKG
Schlagworte:Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 (TKG 2004), § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zu einer Verpflichtung der Bundesnetzagentur zum Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung
Stichwort:Anordnungsverfahren
Leitsatz:§ 35 Abs. 5 Satz 2 TKG 2004 ermächtigt das Gericht zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, nicht aber dazu, der Bundesnetzagentur den Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung aufzugeben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.08

BAG – Urteil, 9 AZR 277/08 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:GG, BGB, BRRG, ZPO
Schlagworte:Konkurrentenstreit - Konkurrentenklage, Wiederherstellungsanspruch
Stichwort:Anordnungsverfahren
Leitsatz:1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen.

2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 277/08


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