JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anordnungsanspruch
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBG, LbV |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens, Funktionsstelle einer Fachbetreuung an einer städtischen Berufsschule BesGr. A 15, Gleichwertigkeit von periodischen Beurteilungen und Leistungsberichten im Stellenbesetzungsverfahren, Anwendung eines strengeren Beurteilungsmaßstabs infolge geänderter Praxis des Dienstherrn zur Ausschöpfung der vollen Notenbandbreite, Niedrigeres Gesamtprädikat (Notenstufe) bei gleich gebliebenen Leistungen wegen strengeren Beurteilungsmaßstabs |
| Stichwort: | Anordnungsanspruch |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 CE 09.493 | |
| Rechtsgebiete: | BezVG, VwGO |
| Stichwort: | Anordnungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Das Recht der Vertrauensleute eines zustande gekommenen Bürgerbegehrens auf Durchführung eines Bürgerentscheids ist so lange in Form einer Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sicherungsfähig, wie die Bezirksversammlung dem Anliegen nicht unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 7 Satz 1 BezVG zugestimmt hat. 2. Die Zustimmung der Bezirksversammlung zu einem zustande gekommenen Bürgerbegehren, die nach § 32 Abs. 7 BezVG die Durchführung eines Bürgerentscheids über den Gegenstand des Bürgerbegehrens entfallen lässt, liegt nur dann vor, wenn die Bezirksversammlung den Fragen des Bürgerbegehrens in unveränderter oder in einer von den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens gebilligten Form zustimmt. Abseits allenfalls geringfügiger redaktioneller Korrekturen fehlt es hieran, wenn die Bezirksversammlung ihre Zustimmung zu einer vom Bezirksamt veränderten Fassung des Begehrens erklärt, die dieses aufgrund seiner Rechtsauffassung über die Grenzen des Entscheidungsrechts der Bezirksversammlung gemäß § 21 BezVG formuliert hat. 3. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehren i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 BezVG setzt materiell nicht mehr voraus, als dass es um eine Angelegenheit geht, in der die Bezirksversammlung - mit Ausnahme von Personalentscheidungen und Entscheidungen über den Haushalt gemäß § 32 Abs. 1 BezVG - Beschlüsse fassen kann (wie OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2002 - 2 Bf 452/00). 4. Ob sich die Fragestellung des Bürgerbegehrens eindeutig innerhalb der der Bezirksversammlung durch § 21 BezVG gezogenen Grenzen hält, ist erst nach Durchführung des Bürgerentscheids in entsprechender Anwendung von § 22 BezVG zu prüfen (wie OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2002 - 2 Bf 452/00). Anderes gilt nur für solche Bürgerbegehren, deren Inhalt in so eklatanter Weise gegen die Rechtsordnung, z.B. die Strafgesetze verstößt, dass bereits die öffentlich werbende Aktivität für das Begehren mit ihr unvereinbar ist (wie OVG Hamburg, Beschl. v. 5.5.1999, NordÖR 1999, 408 f.). |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 2 Bs 71/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, BDG, BBG, GKG |
| Schlagworte: | Eilverfahren, einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Beweislast, Versorgungsbezüge, Streitwert |
| Stichwort: | Anordnungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Die materielle Beweislast für das Bestehen eines Anordnungsanspruches i. S. v. § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO folgt den allgemeinen Regeln. Der Antragsteller trägt die Last der Nichterweislichkeit den Anspruch begründender Umstände, der Antragsgegner die Last der Nichterweislichkeit der anspruchsvernichtenden Umstände. 2. Zur Einbehaltung von Versorgungsbezügen wegen einer Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung. 3. Das Rechtsmittelgericht kann nach § 63 Abs. 3 GKG eine zu Unrecht erfolgte Streitwertfestsetzung des Ausgangsgerichts aufheben. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, D 6 A 178/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, TKG |
| Schlagworte: | Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 (TKG 2004), § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zu einer Verpflichtung der Bundesnetzagentur zum Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung |
| Stichwort: | Anordnungsanspruch |
| Leitsatz: | § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG 2004 ermächtigt das Gericht zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, nicht aber dazu, der Bundesnetzagentur den Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung aufzugeben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.08 | |
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