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Anordnungen des Auftraggebers i. S. d. § 2 Nr. 5 VOB/B

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 14 U 166/08 vom 22.07.2009

Rechtsgebiete:VOB/B
Schlagworte:Mehrvergütungsanspruch bei Bauzeitverlängerung, Anordnungen des Auftraggebers i. S. d. § 2 Nr. 5 VOB/B
Stichwort:Anordnungen des Auftraggebers i. S. d. § 2 Nr. 5 VOB/B
Leitsatz:1. Bei Bauzeitverzögerungen kann dem Unternehmer ein Mehrvergütungsanspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B zustehen, sofern die Verzögerung auf Umständen beruht, die weder er noch allein ein Vorunternehmer zu vertreten hat.

2. Akzeptiert ein Auftragnehmer bauzeitverlängernde Anordnungen seines Auftraggebers und führt sie aus, kann sich hieraus im Einzelfall eine einvernehmliche Änderung ergeben, die eine vertragswidrige Anordnung des Auftraggebers ausschließt.

3. Einem Auftragnehmer kann im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B ein Mehrvergütungsanspruch auch für Leistungen zustehen, die nicht Gegenstand seiner Urkalkulation waren, wenn diese Leistungen erst durch die Verzögerung notwendig wurden oder durch sie entstanden sind.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 166/08




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