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Anordnung vorläufiger Beschwerdeberechtigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 54/00 vom 25.05.2000

Rechtsgebiete:FGG, BGB
Schlagworte:Anordnung vorläufiger Beschwerdeberechtigung
Stichwort:Anordnung vorläufiger Beschwerdeberechtigung
Leitsatz:Leitsatz

Gegenüber einer Entscheidung des Familiengerichts, mit der Erlaß einer vorläufigen Anordnung des Inhalts abgelehnt wird, dem zum Pfleger bestellten Jugendamt zu untersagen, ein Kind in einer von diesem ausgewählten Einrichtung bzw. Erziehungsstelle unterzubringen und anzuordnen, dass es wieder in die Obhut der (bisherigen) Pflegeeltern kommt, sind sowohl die beteiligten Großeltern als auch die Pflegeeltern beschwerdebefugt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 54/00




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