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Anordnung von Überstunden Vergabe von Arbeiten zu Festpreisen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 5 TaBV 43/01 vom 05.11.2001

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Anordnung von Überstunden Vergabe von Arbeiten zu Festpreisen
Stichwort:Anordnung von Überstunden Vergabe von Arbeiten zu Festpreisen
Leitsatz:Vergibt ein Arbeitgeber Arbeiten, die normalerweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufes zu erbringen sind, zu Festpreisen an eigene angestellte Arbeitnehmer, so handelt es sich auch dann um die Anordnung von Überstunden i. S. d. § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG, wenn die Arbeiten außerhalb des Betriebes erbracht werden.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 5 TaBV 43/01




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