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Anordnung des Ruhens

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 S 58.07 vom 01.10.2007

Rechtsgebiete:LuftVG, LuftSiG, LuftSiZÜV
Schlagworte:Luftverkehr, Luftsicherheit, Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Luftfahrererlaubnis, Anordnung des Ruhens, Überprüfung von Luftfahrern mit gültiger Erlaubnis bei Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes
Stichwort:Anordnung des Ruhens
Leitsatz:Luftfahrer, die bei Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zum 15. Januar 2005 im Besitz einer gültigen Luftfahrererlaubnis für Privatflugzeugführer waren, müssen sich vor Ablauf dieser Erlaubnis grundsätzlich keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG unterziehen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 12 S 58.07




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