JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anordnung der Vernehmung
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Verjährungsunterbrcehung, Anordnung der Vernehmung, bestimmte Person, Form der Bekanntgabe |
| Stichwort: | Anordnung der Vernehmung |
| Leitsatz: | Die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG wird durch die Anordnung der Vernehmung oder der Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst, vorausgesetzt, die Ermittlungen richten sich gegen eine bestimmte und namentlich bekannte Person. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 688/06 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Verjährungsunterbrechung, Anordnung der Vernehmung, Handzeichen des Sachbearbeiters, Lesbarkeit |
| Stichwort: | Anordnung der Vernehmung |
| Leitsatz: | Die Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG bedarf keiner besonderen Form. Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt. Es ist für die Frage der Unterbrechung der Verjährung unschädlich, wenn dieses Handzeichen nicht lesbar ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 322/05 | |
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