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Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende Gericht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 176/01 vom 23.07.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Beschwerde, Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende Gericht, Urteilsfällung vorausgehend, Unterbringung
Stichwort:Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende Gericht
Leitsatz:Bereits bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 176/01




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