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Anordnung der Flurbereinigung

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 10679/04.OVG vom 15.02.2006

Rechtsgebiete:FlurbG
Schlagworte:Flurbereinigungsrecht, Flurbereinigungsbeschluss, Anordnung der Flurbereinigung, Erforderlichkeit, Interesse der Beteiligten, Interesse, Kostenlast, Schadstoffe, Schadstoffbelastung
Stichwort:Anordnung der Flurbereinigung
Leitsatz:1. Befürchtungen einer zu hohen Schadstoffbelastung der Böden verbieten nur dann die Anordnung der Flurbereinigung, wenn bereits von vornherein mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen ist, dass der beabsichtigte Erfolg erreicht werden kann.

2. Erweist sich die Flurbereinigung im Laufe des Verfahrens als nicht erforderlich oder nicht interessengerecht, kann darauf mit der Einstellung des Verfahrens reagiert werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10679/04.OVG




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