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Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 129/01 vom 07.06.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens, Beschwerde, innerer Zusammenhang mit der Urteilsfällung
Stichwort:Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens
Leitsatz:Leitsatz

Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 129/01




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