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Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 3.05 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:BBG, BDG, VwGO
Schlagworte:Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes, anwaltliche Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, behördliches Disziplinarverfahren, Inhalt der Disziplinarklageschrift, wesentlicher Mangel im Sinne von § 55 BDG, unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, Nachweis der Dienstfähigkeit, Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung, Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung, Beweiswürdigung bei Verweigerung der Mitwirkung, Ausschluss des Unterhaltsbeitrags
Stichwort:Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung
Leitsatz:Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 BDG muss die Klageschrift die Handlungen des Beamten, aus denen Dienstpflichtverletzungen hergeleitet werden, aus sich heraus verständlich darstellen. Dies erfordert grundsätzlich die Darstellung des Geschehensablaufs sowie des Ortes und der Zeit der Handlungen. Soweit eine Klageschrift diesen Anforderungen nicht genügt, leidet sie in der Regel an einem wesentlichen Mangel im Sinne von § 55 BDG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 3.05




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