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Anonymisierung von Daten

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 967/08 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:GG, AEG, BauGB, FlurbG, ÖPNVG, PBefG, VwVfG, LVwVfG
Schlagworte:Abschnittsbildung, Abwägung, Alternative, Begegnungsverkehr, Eisenbahn, Enteignung, Fahrplanstabilisierung, Haltepunkt, Konfliktbewältigungsgebot, Kreuzungspunkt, Personennahverkehr, Nahverkehrsplan, Planrechtfertigung, Planungsziel, Regionalverkehr, Schienenweg, Straßenbahn, Unternehmensflurbereinigung, Variante, Verfahrensmangel, Verkehrsinteresse, Verspätung, zweigleisiger Ausbau, Zuständigkeit
Stichwort:Anonymisierung von Daten
Leitsatz:1. Die infolge einer Flexibilisierung des Begegnungsverkehrs erreichbare Stabilisierung des Bahnfahrplans durch Vermeidung von Folgeverspätungen ist ein zulässiges Planungsziel, das den zweigleisigen Ausbau eines Schienenweges rechtfertigt.

2. Im Klageverfahren gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss kann ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffener nicht geltend machen, dass der ihm entstehende Verlust an ländlichen Grundstücken im Wege einer Unternehmensflurbereinigung auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden könnte. Insofern ist er auf eine Geltendmachung im nachfolgenden Enteignungsverfahren bzw. im Rahmen eines bereits angeordneten Flurbereinigungsverfahrens beschränkt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 967/08



BVERFG – Beschluss, 1 BvR 654/09 vom 03.04.2009

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Anonymisierung von Daten
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 654/09

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, D 6 A 178/09 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, BDG, BBG, GKG
Schlagworte:Eilverfahren, einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Beweislast, Versorgungsbezüge, Streitwert
Stichwort:Anonymisierung von Daten
Leitsatz:1. Die materielle Beweislast für das Bestehen eines Anordnungsanspruches i. S. v. § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO folgt den allgemeinen Regeln. Der Antragsteller trägt die Last der Nichterweislichkeit den Anspruch begründender Umstände, der Antragsgegner die Last der Nichterweislichkeit der anspruchsvernichtenden Umstände.

2. Zur Einbehaltung von Versorgungsbezügen wegen einer Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung.

3. Das Rechtsmittelgericht kann nach § 63 Abs. 3 GKG eine zu Unrecht erfolgte Streitwertfestsetzung des Ausgangsgerichts aufheben.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, D 6 A 178/09

BSG – Urteil, B 13 R 59/08 R vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:SGB VI
Stichwort:Anonymisierung von Daten
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 59/08 R


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