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Anonymisierung einer -

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 VR 10.00 vom 14.08.2000

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, LuftVG, BbgDSG
Schlagworte:Einwendung, Weitergabe einer -, Anonymisierung einer -, Anhörungsbehörde, privater Vorhabenträger, Anhörungsverfahren.
Stichwort:Anonymisierung einer -
Leitsatz:Leitsatz:

Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Anhörungsbehörde Einwendungen nach § 73 Abs. 4 VwVfG dem privaten Vorhabenträger gem. § 73 Abs. 6 VwVfG in nicht anonymisierter Form zur Stellungnahme überlässt.

Beschluss des 11. Senats vom 14. August 2000 - BVerwG 11 VR 10.00 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 VR 10.00




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