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Anonymes Werk

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 167/07 vom 04.02.2009

Rechtsgebiete:UrhG, BGB, TMG
Stichwort:Anonymes Werk
Leitsatz:1. Der Betreiber eines Themenportals für "Kochrezepte", der u.a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, in dem Bereich "Gemeinschaft" im Rahmen einer Chat-Struktur Kochrezepte und/oder Abbildungen zu veröffentlichen, ist für dort eingestellte Foren-Beiträge (hier: urheberrechtsverletzendes Lichtbild) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände weder als Täter noch als Teilnehmer verantwortlich, es sei denn er hat sich den Beitrag z.B. zu eigen gemacht (Abgrenzung zu Senat GRUR-RR 08, 230 - Chefkoch).

2. Pauschale Rechteübertragungen bzw. Zusicherungen des eigenen Rechtewerbers der Nutzer im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Forenbetreibers müssen eindeutig erkennen lassen, auf welche konkreten Nutzungsarten des Internet-Dienstes sich diese beziehen sollen, um rechtliche Wirkungen entfalten zu können.

3. Eine Haftung als Störer setzt bei dieser Sachlage voraus, dass der Betreiber ihm zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Diese entstehen nicht schon - unbeschränkt - durch die Eröffnung eines gefahrgeneigten Dienstes, sondern in der Regel erst durch die Kenntnis einer vorangegangenen konkreten Rechtsverletzung. Insoweit stellt sich die (nicht erstattungsfähige) Erstabmahnung des Verletzten als haftungskonkretisierend dar.

4. Durch die haftungskonkretisierende Erstabmahnung ist die Verpflichtung des Betreibers entstanden, die bestehende Rechtsverletzung zu beseitigen sowie wirksame und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Rechtsverletzungen zu unterbinden. Ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch nach den Grundsätzen der Erstbegehungsgefahr besteht in derartigen Fällen in der Regel noch nicht.

5. Nur dann, wenn es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen gekommen und dadurch offenbar geworden ist, dass der Betreiber ihm zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat, ist Wiederholungsgefahr gesetzt, so dass dem Verletzten ein Unterlassungsanspruch zur Seite steht.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 167/07



BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, Verg W 13/08 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:BbgRettG, VwVfGBbg, GWB, StVO, BGB
Stichwort:Anonymes Werk
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, Verg W 13/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 476/07 vom 12.09.2008

Rechtsgebiete:Nds. Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen, Nds. Glücksspielgesetz, Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, Staatsvertrag zum Lotteriewesen, VwGO
Schlagworte:Annahmestelle, Begrenzung der Wettleidenschaft, Kunden Service Terminal, Lotterievertrieb, Lotto 6 aus 49, Sparkassen, Unerlaubtes Glücksspiel, Untersagungsverfügung, Übergangsregelungen, Vertriebserlaubnis, -weg
Stichwort:Anonymes Werk
Leitsatz:Der Vertrieb von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu gehörigen Lotterien) über Kunden Service Terminals von niedersächsischen Sparkassen ist nicht zulässig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 476/07

OLG-HAMM – Urteil, 8 U 161/07 vom 08.09.2008

Rechtsgebiete:VerbrKrG, BGB, ZPO, HGB, AGBG
Stichwort:Anonymes Werk
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 8 U 161/07


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