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Annexzuständigkeit für isolierte Zugewinnausgleichsklage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 60/00 vom 30.05.2000

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Annexzuständigkeit für isolierte Zugewinnausgleichsklage
Stichwort:Annexzuständigkeit für isolierte Zugewinnausgleichsklage
Leitsatz:Leitsatz:

Bei einem geschiedenen Ehepaar bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit ist eine internationale Zuständigkeit im Sinne einer Annexzuständigkeit gemäß § 606 a ZPO für die - gegen den nach Bosnien-Herzegowina verzogenen Beklagten - erhobene (isolierte) Zugewinnausgleichsklage nur gegeben, wenn und solange eine Ehesache vor einem deutschen Gericht anhängig ist. Die Zuständigkeit nach § 23 ZPO bedingt ebenfalls die internationale Zuständigkeit.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 60/00




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