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Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 870/06 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, ZPO
Schlagworte:Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung
Stichwort:Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung
Leitsatz:1. Der Arbeitnehmer kann die Annahme einer zumutbaren Arbeit allein dadurch böswillig unterlassen (§ 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG), dass er ein im Zusammenhang mit einer Kündigung erklärtes Änderungsangebot nicht nach § 2 KSchG unter Vorbehalt annimmt.

2. Erklärt der Arbeitgeber anschließend eine Beendigungskündigung, ohne die auf der Änderungskündigung beruhende Arbeitsmöglichkeit weiter anzubieten, endet das böswillige Unterlassen mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 870/06




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