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Annahmeverzug mit der Mängelbeseitigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 14 U 129/03 vom 13.01.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Annahmeverzug mit der Mängelbeseitigung
Stichwort:Annahmeverzug mit der Mängelbeseitigung
Leitsatz:Der Annahmeverzug des Auftraggebers mit der Entgegennahme der Nachbesserung schließt das Leistungsverweigerungsrecht nicht aus.

Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in diesem Fall aber nur in Höhe der Mängelbeseitigungskosten. Ein Druckzuschlag ist nicht vorzunehmen.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich der Auftraggeber später mit der Vornahme der Nachbesserung durch den Auftragnehmer einverstanden erklärt.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 129/03




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