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Annahmeverzug bei einseitiger Änderung einer befristeten Arbeitszeiterhöhung durch den Arbeitgeber

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 1115/04 vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG, MTV für die Ang. der Bayer. Metall- und Elektroindustrie
Schlagworte:Annahmeverzug bei einseitiger Änderung einer befristeten Arbeitszeiterhöhung durch den Arbeitgeber
Stichwort:Annahmeverzug bei einseitiger Änderung einer befristeten Arbeitszeiterhöhung durch den Arbeitgeber
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, wenn er eine vereinbarte befristete Arbeitszeiterhöhung einseitig vorzeitig reduziert

2. § 3 MTV für die Angestellten der Bayer. Metall- und Elektroindustrie enthält keine Kündigungsregelung einer befristeten Arbeitszeitregelung im Sinne von § 15 Abs. 3 TzBfG
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 1115/04




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