JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Annahmestelle
| Rechtsgebiete: | Nds. Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen, Nds. Glücksspielgesetz, Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, Staatsvertrag zum Lotteriewesen, VwGO |
| Schlagworte: | Annahmestelle, Begrenzung der Wettleidenschaft, Kunden Service Terminal, Lotterievertrieb, Lotto 6 aus 49, Sparkassen, Unerlaubtes Glücksspiel, Untersagungsverfügung, Übergangsregelungen, Vertriebserlaubnis, -weg |
| Stichwort: | Annahmestelle |
| Leitsatz: | Der Vertrieb von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu gehörigen Lotterien) über Kunden Service Terminals von niedersächsischen Sparkassen ist nicht zulässig. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 476/07 | |
| Rechtsgebiete: | LGlüG, GlüStV |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Glücksspielstaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, Übergangsfrist, Annahmestelle, Begrenzung, Werbung, Veranstalter, Glücksspielveranstalter, unmittelbarer Veranstalter, Veranstalterkonzession, Lotto |
| Stichwort: | Annahmestelle |
| Leitsatz: | Solange die Zahl der Lotto-Annahmestellen nicht in einer dem Glücksspielstaatsvertrag genügenden Weise begrenzt wird und nicht sichergestellt ist, dass die Werbung für die monopolisierten öffentlichen Glücksspiele in Rheinland-Pfalz diesem Staatsvertrag entspricht, geht das Interesse privater Wettvermittler, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Einstellung dieser Wettvermittlung vor. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10338/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, GewO, StLG, LottStV, StGB |
| Schlagworte: | Anmeldung, Annahmestelle, Anzeige, Anzeigepflicht, Bescheinigung, Empfang, Stehendes Gewerbe, Unerlaubtes Glücksspiel, Oddset-Wetten, Rechtsschutzbedürfnis, Sportwetten, Verbot, Veranstaltung, Vermittlung, Wettmonopol |
| Stichwort: | Annahmestelle |
| Leitsatz: | Die Gemeinden des Landes Baden-Württemberg sind verpflichtet, die Anzeige des selbständigen Betriebs des stehenden Gewerbes "Vermittlung von Sportwetten" auch dann entgegenzunehmen und zu bescheinigen, wenn diese an private Veranstalter vermittelt werden sollen, die hierfür keine Erlaubnis des Landes besitzen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 1590/06 | |
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