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Annahmen des Normgebers

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 2044/01 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, NNatSchG, NWaldLG
Schlagworte:Abwägung, Annahmen des Normgebers, Bodensenke, Landschaftsbestandteil, Landschaftsbild, Naturhaushalt, Nichtigkeit, Satzung, Schlatt
Stichwort:Annahmen des Normgebers
Leitsatz:1. Eine leichte Bodensenke, die nur zeitweise mit Wasser gefüllt ist, stellt keinen Landschaftsbestandteil im Sinne des § 28 Abs. 1 NNatSchG dar.

2. Fehlerhafte Annahmen des Normgebers ziehen die Nichtigkeit einer nach den §§ 24 bis 28 NNatSchG erlassenen Verordnung oder Satzung nicht nach sich. Vielmehr kommt es ausschließlich darauf an, ob die aufgrund der Abwägung getroffene Entscheidung über die Unterschutzstellung und die Verbote im Ergebnis zu beanstanden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 KN 2044/01




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