JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Annahmefrist
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Stichwort: | Annahmefrist |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 168/08 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B, BGB |
| Schlagworte: | Folgen verzögerter Vergabe, neue Vertragsfristen im Zuschlagsschreiben |
| Stichwort: | Annahmefrist |
| Leitsatz: | Enthält das Zuschlagsschreiben des öffentlichen Auftraggebers nach verzögerter Vergabe neue Fertigstellungsfristen, handelt es sich um eine modifizierte Annahme des Bietergebotes und damit unter Ablehnung des ursprünglichen Angebotes um ein neues Angebot i. S. d. § 150 Abs. 2 BGB. In einem solchen Fall ist es Sache des Bieters, auf während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretene Preiserhöhungen hinzuweisen und ggf. durch erneute Ablehnung des neuen Angebotes einen neuen Preis zu verlangen. Versäumt der Bieter dies, kann der öffentliche Auftraggeber davon ausgehen, dass der Bieter trotz der eingetretenen Preiserhöhungen auskömmlich kalkuliert hatte, und ist nicht verpflichtet, sich nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 147 BGB auf einen geänderten Preis einzulassen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 62/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit, grobfehlerhafte Sozialauswahl |
| Stichwort: | Annahmefrist |
| Leitsatz: | 1. Eine Beendigungskündigung ist nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse i. S. von § 1 KSchG bedingt, wenn die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf demselben Arbeitsplatz zu einer geringeren Vergütung besteht. 2. Bietet der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern die Weiterbeschäftigung zu einer (vorliegend 1/3) geringeren Vergütung an und beschäftigt er nur die Arbeitnehmer weiter, die das Angebot angenommen haben, so umgeht er die ihm obliegende Verpflichtung zum Ausspruch einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG, wenn er im Wege einer nachfolgenden unternehmerischen Entscheidung beschließt, einen Teil seiner Arbeiten fremdzuvergeben und den Arbeitnehmern eine Beendigungskündigung ausspricht, die das Angebot abgelehnt haben. 3. Eine Betriebsvereinbarung verstößt gegen § 75 Abs. 11 BetrVG, wenn sie Sonderkündigungsschutz nur zu Gunsten der Arbeitnehmer begründet, die das Angebot des Arbeitgebers zu einer Weiterbeschäftigung zu einer geringeren Vergütung angenommen haben. Eine auf dieser Grundlage getroffene Sozialauswahl ist grobfehlerhaft i. S. von § 1 Abs. 5 KSchG. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 12 Sa 1553/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Mietvertrag, Mietverhältnis, Nachtrag, Form, Unterschrift, Kündigung, Treuwidrigkeit, Treu u. Glauben, Golfplatz |
| Stichwort: | Annahmefrist |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 72/08 | |
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