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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAnnahme eines Anlaufzeitraumes von weniger als 5 Jahren nur in Ausnahmefällen 

Annahme eines Anlaufzeitraumes von weniger als 5 Jahren nur in Ausnahmefällen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, X R 33/04 vom 23.05.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht bei einem auf einen einzigen verlegten Schriftsteller beschränkten Buchverlag - Annahme eines Anlaufzeitraumes von weniger als 5 Jahren nur in Ausnahmefällen
Stichwort:Annahme eines Anlaufzeitraumes von weniger als 5 Jahren nur in Ausnahmefällen
Leitsatz:1. Beruht die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, so sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde er insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen können.

2. Als betriebsspezifische Anlaufzeit bis zum Erforderlichwerden größerer Korrektur- und Umstrukturierungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von weniger als fünf Jahren nur im Ausnahmefall in Betracht kommen.
Volltext: BFH - Urteil, X R 33/04




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