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OLG-CELLE – Beschluss, 11 U 207/04 vom 03.08.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Reiserecht, Anmeldung vertraglicher Ansprüche
Stichwort:Anmeldung vertraglicher Ansprüche
Leitsatz:Behauptet der Reisende, die Ansprüche gemäß § 651 g Abs. 1 BGB bei seinem Lebensgefährten, der Inhaber des buchenden Reisebüros ist, geltend gemacht zu haben, bedarf es präziser Darstellung, wann und wie sich diese gleichsam "offizielle" Handlung mit Außenwirkung, die sich von in einer Lebensbeziehung üblichen Gesprächen abhebt, stattgefunden haben soll.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 11 U 207/04




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