JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche
| Rechtsgebiete: | VermG, BGB |
| Schlagworte: | Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche, - durch Miterben, Anmeldefrist, Erbengemeinschaft, Berechtigter. |
| Stichwort: | Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche |
| Leitsatz: | Leitsatz: Kommt eine Rückübertragung des Vermögenswertes nur an eine Erbengemeinschaft in Betracht (§ 2 a Abs. 1 Satz 1 VermG), sodass für die Einhaltung der Anmeldefrist (§ 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG) der Antrag durch einen der Miterben genügt, scheitert die nachträgliche Konkretisierung, dass die Leistung an die Erbengemeinschaft gehen soll, nicht am Fristablauf. Beschluss des 8. Senats vom 30. November 2000 - BVerwG 8 B 206.00 - I. VG Weimar vom 04.07.2000 - Az.: VG 4 K 1624/96.We - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 206.00 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, BGB |
| Schlagworte: | Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche, Anmeldefrist, Bruchteilsgemeinschaft, Gemeinschaft nach Bruchteilen, Miteigentum, Berechtigter. |
| Stichwort: | Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche |
| Leitsatz: | Leitsätze: Wurde eine im Bruchteilseigentum stehende Sache von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffen, ist jeder Bruchteilseigentümer hinsichtlich seines Anteils Berechtigter, ohne dass zwischen den Berechtigten eine Gemeinschaft nach Bruchteilen besteht. Meldet ein ehemaliger Bruchteilseigentümer einen Anspruch auf Rückgabe des gesamten Vermögenswerts an sich oder an alle Miteigentümer an, gilt sein Antrag nicht zugleich als Anmeldung von Rückgabeansprüchen der übrigen Miteigentümer. Beschluss des 8. Senats vom 16. Oktober 2000 - BVerwG 8 B 208.00 - I. VG Magdeburg vom 04.07.2000 - Az.: VG 5 A 691/99 MD - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 208.00 | |
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