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Anmeldung eines Kindes zur Schule gem. § 2 der Volksschulordnung: kein Abwehrrecht eines (Mit-) Erziehungsberechtigten

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 C 03.2800 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, Volksschulordnung
Schlagworte:Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags im Urteil, Zulässigkeit der Beschwerde bei inkorrekter Entscheidung, Bewilligung von Prozesskostenhilfe noch nach rechtskräftiger Abweisung der Klage, Anmeldung eines Kindes zur Schule gem. § 2 der Volksschulordnung: kein Abwehrrecht eines (Mit-) Erziehungsberechtigten, Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
Stichwort:Anmeldung eines Kindes zur Schule gem. § 2 der Volksschulordnung: kein Abwehrrecht eines (Mit-) Erziehungsberechtigten
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 7 C 03.2800




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