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BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 176.05 vom 18.05.2006

Rechtsgebiete:EntschG, VermG, GBBerG
Schlagworte:Abwesender Eigentümer, Aufgebotsverfahren, Ausschlussbescheid, gesetzlicher Vertreter, Anmeldung durch gesetzlichen Vertreter, Entschädigungsfonds
Stichwort:Anmeldung durch gesetzlichen Vertreter
Leitsatz:Die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nach § 11b VermG für den unauffindbaren Eigentümer lässt die Voraussetzungen für ein Aufgebots- und Ausschlussverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG nicht entfallen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 176.05




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